Ein städtebaulicher Mosaikstein des Ganzen ist der Plan Nr. 35, der in seiner Stringenz die maximal bebaubaren Baufenster, die Position und die maximalen Gebäudehöhen festsetzt. Weitere städtebauliche Rahmenbedingungen werden nicht festgesetzt. Geschossigkeit, Geschoßflächenzahl und Grundflächenzahl werden nicht definiert – sie sind nicht notwendig. Durch eine einfache aber strikte Bebauungsgrammatik entsteht eine Struktur, die Ausblicke in das Tal, eine vernetzte Durchgrünung und eine gute Besonnung – trotz der Nordwesthanglage – zulässt.