Ein nach Südosten orientierter Steilhang mit Blick zum Florenberg ist der Ort der Bebauung. Ringsherum Grundstücksparzellen für
Wohnbebauungen, die noch nicht überplant sind. Die Problematik liegt nicht auf dem eigenen Grundstück selbst, sondern auf
den Nachbarparzellen, die nicht nach dem Ort und dem Umfeld bebaut werden, sondern einfach nur nach dem vorliegenden
Baurecht.